Was soll das Zebra auf der Straße ?

Die Sachzwänge

Die Kreuzung Schloßberg-, Franken-, Rupertus- und Waldstraße soll wegen der bereits abgeschlossenen Maßnahmen in der oberen Schloßbergstraße und der unteren Rupertusstraße im Zuge des Ausbaus der Wald- und Frankenstraße neu gestaltet werden.

Die heutigen straßenbaulichen Gegebenheiten dieser Kreuzung sind besonders. Die Kreuzung hat fünf Einmündungen. Eine ungewöhnliche Kreuzungs- und Verkehrssituation.

Dieser Kreuzungsbereich ist auch Teil des Schulweges der SchülerInnen der umliegenden Bildungseinrichtungen. Bei der Gestaltung und Planung müssen besondere Rahmenbedingungen beachtet werden, um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs in diesem Bereich zu gewährleisten.

Die Bedürfnisse der BürgerInnen

Für die BürgerInnen und Eltern gilt es zunächst die größtmögliche Sicherheit für den Schulweg ihrer Kinder zu gewährleisten.

Die Erwartungshaltung der Eltern an Ihre Kinder ist die Einhaltung aller selbst- und fremdbestimmten Regeln. Die Erwartungshaltung der Eltern an die politischen Entscheidungsträger und an die Stadt Bingen ist es, bei allen Entscheidungen die Einhaltung aller gültigen Gesetze und Richtlinien zu berücksichtigen und zu gewährleisten.

Eltern erwarten von den politischen Entscheidungsträgern und der Stadtverwaltung unter gar keinen Umständen, irgendwelche Kompromisse zu den Erfordernissen des Fußgängerverkehrs in diesem Kreuzungsbereich einzugehen. Die Einrichtung eines Zebrastreifens ist ein sehr wirksamer Schutz für den Fußgängerverkehr.

Die Vorrangigkeit der Fußgänger soll bei der Gestaltung dieses Kreuzungsbereichs unbestritten im Vordergrund stehen.

Der Fahrzeugverkehr soll über diesen Kreuzungsbereich aber auch zügig fließen können. Diese Anforderung wurde ebenfalls aus den Bedürfnissen der BürgerInnen für die Einmündung der Waldstraße übernommen.

Der Bauausschuss

Der Kreuzungsbereich ist Teil des Schulweges der SchülerInnen der umliegenden Bildungseinrichtungen. Die Schulwegsicherheit soll in diesem Bereich ein Maximum erreichen. Die von der Stadt ermittelten Verkehrszahlen für Fußgänger und Fahrzeuge sowie die einschlägigen Richtlinien empfehlen keinen Fußgängerüberweg (FGÜ) in diesem Bereich, dennoch beschloss der Bauausschuss die Einrichtung von insgesamt vier FGÜ. Das Gebot der „Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ wird in diesem Fall missachtet, denn schließlich geht es hier um unser wichtigstes Gut, unsere Kinder!

In den Beratungen des Bauausschusses (15.02.2012 und 12.06.2012) über den Kreuzungsbereich wurden die Hinweise der Stadtverwaltung und Fachplaner zu den Details in den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zur Errichtung von FGÜ durch die Mitglieder des Bauausschusses nicht ausreichend gewürdigt.

Der Sachverhalt wird besonders dann deutlich, wenn man die Anforderungen zum Beispiel zur Sichtweite auf die Warteflächen an FGÜ in die Skizze der Variante 5 einträgt. Diese Sichtweite sollte bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h mindestens
30 m betragen.

In der Skizze ist zu erkennen, dass die Anforderungen zur Sichtweite auf die Warteflächen an FGÜ für einige Einmündungen dieses Kreuzungsbereichs nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Dies bedeutet auch, dass durch die konsequente Umsetzung dieses Beschlusses

      • ca. 1 Parkplatz in der unteren Waldstraße,
      • ca. 2 Parkplätze in der unteren Rupertusstraße,
      • ca. 2 Parkplätze in der Frankenstraße,
      • ca. 4 Parkplätze in der oberen Schloßbergstraße

entfallen müssen. Weder der Wegfall von Parkplätzen noch die Sichtweiten von den Warteflächen wurden in der Skizze dargestellt, müssen aber ebenfalls bei der Planung dieser Kreuzung berücksichtigt werden.

Die Erkennbarkeit eines FGÜ hat ebenfalls einen sehr großen Einfluss für die Sicherheit des Fußgängerverkehrs. Die Erkennbarkeit wird durch die Ausstattung des FGÜ gewährleistet. Zur Ausstattung zählen die Beschilderung, die Fahrbahnmarkierung und die Beleuchtung. In der oben gezeigten Skizze zur Variante 5 sind die Fahrbahnmarkierungen bereits eingetragen. Die Darstellung der notwendigen Beschilderung und Beleuchtung in der Skizze ist nicht erfolgt.

Die folgende Foto-Animation zeigt die spätere notwendige Beschilderung, Fahrbahnmarkierung und Beleuchtung.

 

Unsere Fragen

  • Welche Gründe sprechen für die aktuelle Planung (Variante 5) des Kreuzungsbereichs?
  • Wie bewerten die politischen Entscheidungsträger, die Stadtverwaltung und die Fachplaner die Wirksamkeit der FGÜ in Anbetracht der aktuellen Beschlusslage?
  • Wie hoch sind die Verkehrszahlen an diesem Kreuzungsbereich? Bekannt ist:
      • Fußgängerverkehr
        120 Fußgänger zwischen 07:00 und 08:00 Uhr
        150 Fußgänger zwischen 13:00 und 14:00 Uhr
      • Fahrzeugverkehr
        160 Fahrzeuge zur Spitzenbelastungszeit in der unteren Waldstraße
        190 Fahrzeuge zur Spitzenbelastungszeit in der unteren Rupertusstraße
  • Gibt es zeitliche Überschneidungen der Verkehrsströme zu Spitzenbelastungszeiten?
    Welche Schlussfolgerungen wurden daraus für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs abgeleitet?
  • Sind die Daten der Verkehrszählung noch aktuell? Welche Straßen überquert der Fußgänger bevorzugt in diesem Kreuzungsbereich?
  • Welche Wege werden von den SchülerInnen heute benutzt, nachdem die zentrale Schulbushaltestelle von der oberen Schloßbergstraße an den Stadtbahnhof verlegt wurde?
  • Welche Gründe sprechen gegen eine Aufpflasterung in diesem Kreuzungsbereich?
  • Welchen Einfluss hat die Aufpflasterung auf die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge im Kreuzungsbereich?
  • Wie werden die Beschlüsse des Bauausschusses (15.02.2012 und 12.06.2012), die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und die einschlägigen Ergebnisse der Unfallforschung mit den Bedürfnissen und der Erwartungshaltung der BürgerInnen in Einklang gebracht?

Was würden FachplanerInnen tun?

  1. Die VerkehrsplanerInnen würden aufpflastern.
  2. Die StadtplanerInnen würden Zebrastreifen vermeiden.
  3. Die DenkmalschützerInnen würden großflächige Aufpflasterungen mit historischem Pflaster herstellen.

Warum würden die Fachplaner so handeln?

  1. Das Aufpflastern reduziert die Geschwindigkeit der Fahrzeuge im Kreuzungsbereich nachhaltig. Die Einhaltung der Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone wird zu jeder Tageszeit gewährleistet.
  2. Die erforderliche Beschilderung der Zebrastreifen kann entfallen. Das Stadtbild und der historische Straßenraum bleiben erhalten.
  3. Die Verwendung des historischen Pflasters an diesem zentralen Punkt des Wohnviertels ermöglicht unseren Kindern einen kleinen Einblick in die Bauweisen der Gründerväter dieses Stadtviertels.

Was springt dabei für die BürgerInnen raus?

Die bisher versprochene Anzahl an Parkplätzen bleibt erhalten!

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